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AGB

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundsätze

1.1  Die JTM digital GmbH (im Folgenden „JTM digital“ genannt) erbringt alle Leistungen im Bereich der Mobil- und Webentwicklung sowie Beratung auf der Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt) und des individuellen schriftlichen Angebots von JTM digital.

1.2  Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn sie in späteren Angeboten von JTM digital nicht ausdrücklich erwähnt werden.

1.3  Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn JTM digital sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.4  Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder Erklärungen sind nur gültig, wenn sie von JTM digital bestätigt werden.

2. Leistungsumfang, Vertragsabschluss

2.1  Der Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von JTM digital.

2.2  Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Angebote vier Wochen ab dem Datum der Ausstellung gültig.

2.3  Mit der Annahme des Angebots erkennt der Kunde an, dass die von JTM digital erbrachten Leistungen Empfehlungen enthalten können, für deren Umsetzung JTM digital weder verantwortlich noch haftbar ist.

2.4  Der Vertrag kommt mit Eingang der vom Kunden unterzeichneten und dem Angebot beigefügten Auftragsbestätigung bei JTM digital zustande.

3. Mitwirkungspflichten

3.1  Der Vertrag kommt mit Eingang der vom Kunden unterzeichneten und dem Angebot beigefügten Auftragsbestätigung bei JTM digital zustande.

3.2  Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und JTM digital erfordert, dass JTM digital umfassend über alle früheren oder laufenden Leistungen im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen informiert wird.

3.3  Der Kunde stellt sicher, dass alle im Angebot genannten Anforderungen korrekt und vollständig sind.

3.4  Der Kunde trifft alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig und holt alle erforderlichen Genehmigungen ein (z. B. von der Konzernleitung, dem Aufsichtsrat, den Mitarbeitern oder dem Betriebsrat).

3.5  Der Kunde und seine Vertreter sind allein verantwortlich für:

3.5.1  die Durchführung aller Entscheidungen im Zusammenhang mit Managementfunktionen.

3.5.2  die Ernennung eines kompetenten Vertreters zur Überwachung der von JTM digital erbrachten Dienstleistungen.

3.5.3  die Bewertung der Angemessenheit und der Ergebnisse der Arbeit von JTM digital.

3.5.4  die Übernahme der Verantwortung für die Ergebnisse sowie die Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, einschließlich solcher, die sich auf die Aktivitäten von JTM digital beziehen.

3.6  Werden die vereinbarten Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht, stellt der Kunde die erforderliche Büroinfrastruktur kostenlos zur Verfügung und sorgt dafür, dass alle organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen für eine unterbrechungsfreie Erbringung der Dienstleistungen gegeben sind.

3.7  Änderungen in den Arbeitsabläufen des Kunden, die sich auf die vereinbarten Dienstleistungen auswirken können, müssen vor der Bewertung der technischen und kommerziellen Auswirkungen mit JTM digital abgestimmt werden.

3.8  Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder wenn andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von JTM digital die Erbringung der Dienstleistungen von JTM digital verhindern, werden alle vereinbarten Zeitpläne (einschließlich Meilensteine) entsprechend angepasst. JTM digital ist berechtigt, dem Kunden alle zusätzlichen Kosten (z. B. Ausfallzeiten von Mitarbeitern) in Rechnung zu stellen.

3.9  Sofern im Angebot nicht anders angegeben, stellt der Kunde alle für die Entwicklung relevanten Inhalte wie Texte, Übersetzungen, Bilder und Logos in der vereinbarten Qualität und innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung. Auf Anfrage und nach Vereinbarung kann JTM digital bei diesen Aufgaben Unterstützung leisten und diese auf Zeit- und Materialbasis in Rechnung stellen.

3.10  Wenn sich der Projektzeitplan aufgrund von versäumten Entscheidungen des Kunden oder anderen internen Gründen wiederholt verzögert, kann JTM digital ein Projekt unterbrechen oder zusätzliche Projektmanagementgebühren auf Zeit- und Materialbasis in Rechnung stellen.

3.11  Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Rollen, Projekt- und Prozesskenntnisse im Projektteam vertreten sind.

3.12  Der Kunde testet den gelieferten Code unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Übergabe. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftliches Feedback, gilt der Code als genehmigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Erbringung der Leistungen

4.1  JTM digital ist verpflichtet, die im Angebot genannten Leistungen zu erbringen, garantiert jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4.2  Die kundenspezifische Softwareentwicklung basiert auf der vom Kunden vorgelegten schriftlichen Spezifikation oder einer von JTM digital auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen erstellten Spezifikation. Der Kunde hat die Spezifikation auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu genehmigen. Nachträgliche Änderungswünsche können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen, die auf Zeit- und Materialbasis abgerechnet werden.

4.3  Stellt der Kunde eine Spezifikation zur Verfügung, stützt JTM digital sein Angebot ausschließlich auf die erhaltenen Informationen. Alle zusätzlichen Funktionen, die während der detaillierten Spezifikationsphase identifiziert werden, werden als Änderungswunsch behandelt und können sich auf die Kosten und den Zeitplan des Projekts auswirken.

4.4  JTM digital ist berechtigt, davon auszugehen, dass alle vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten korrekt und vollständig sind. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist JTM digital nicht verpflichtet, deren Richtigkeit zu überprüfen.

4.5  Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Barrierefreiheit gemäß dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Leistungsumfang enthalten. Wird keine Barrierefreiheit vereinbart, ist der Kunde für die Einhaltung des Bundesgesetzes gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verantwortlich. Darüber hinaus ist der Kunde für die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Inhalte verantwortlich, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Wettbewerbs-, Marken-, Verwaltungs- und Urheberrechtsbestimmungen. JTM digital haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit oder, nach Erfüllung einer etwaigen Warnpflicht, für die rechtliche Relevanz der vom Kunden bereitgestellten Inhalte.

4.6  Mängel – definiert als Abweichungen von der vereinbarten schriftlichen Spezifikation – sind JTM digital vom Kunden schriftlich und mit ausreichender Dokumentation zu melden. JTM digital bemüht sich, solche Mängel umgehend zu beheben. Sollten wesentliche Mängel den Betrieb verhindern oder erheblich beeinträchtigen, ist nach Behebung der oben genannten Mängel eine erneute Abnahme erforderlich.

4.7  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme aufgrund geringfügiger Mängel zu verweigern.

4.8  Beide Parteien können jederzeit Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs („Änderungswünsche“) beantragen. Jeder Änderungswunsch muss eine detaillierte Beschreibung, eine Begründung und eine Einschätzung der Auswirkungen auf Kosten und Zeitplan enthalten. Ein Änderungswunsch ist nur nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien verbindlich.

4.9  JTM digital bemüht sich, den Wünschen des Kunden hinsichtlich des Personaleinsatzes nachzukommen, behält sich jedoch das Recht vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen für die Erbringung der Leistungen einzusetzen und umzusetzen.

4.10  JTM digital ist berechtigt, nach eigenem Ermessen qualifizierte Subunternehmer oder Kooperationspartner mit der Erbringung eines Teils oder aller vereinbarten Leistungen zu beauftragen.

5. Lieferfristen

5.1  JTM digital unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die vereinbarten Fertigstellungstermine einzuhalten.

5.2  Die Einhaltung der Fristen setzt die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen durch den Kunden voraus, einschließlich der genehmigten Spezifikation gemäß Ziffer 4.2, sowie die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

5.3  JTM digital haftet nicht für Verzögerungen oder Kostensteigerungen, die auf unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden zurückzuführen sind. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

5.4  Bei mehrteiligen Projekten kann JTM digital Teillieferungen vornehmen und entsprechende Teilrechnungen ausstellen.

6. Honorar

6.1  Die Höhe des Honorars von JTM digital richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von JTM digital angegeben. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt ein angemessenes Honorar.

6.2  Alle Preise sind in Euro ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben und gelten nur für den jeweiligen Auftrag.

6.3  Reisekosten, Tagegelder, Übernachtungskosten und sonstige Barauslagen der Mitarbeiter von JTM digital werden dem Kunden zu den geltenden Sätzen gesondert in Rechnung gestellt. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

6.4  Stellt sich bei Supportleistungen durch eine Fehleranalyse heraus, dass das Problem durch einen Drittanbieter oder durch den Kunden verursacht wurde, wird die aufgewendete Zeit unabhängig von einem bestehenden Supportvertrag separat auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

6.5  Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen monatlich nachträglich ausgestellt.

6.6  Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich zu erheben. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwände erhoben, gilt die Rechnung als akzeptiert.

6.7  Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von unvollständigen Lieferungen, Gewährleistungsansprüchen oder angeblichen Mängeln zurückzuhalten.

6.8  Bei Zahlungsverzug ist JTM digital berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz (gemäß § 352 UGB) zu berechnen. Der am letzten Kalendertag eines Halbjahres geltende Basiszinssatz gilt nur für das folgende Halbjahr. Darüber hinaus kann JTM digital nach erfolgloser Mahnung laufende Leistungen vorübergehend einstellen und vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde trägt alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Rechtskosten.

6.9  Alle Preise und Tarife unterliegen einer jährlichen Indexanpassung. JTM digital ist berechtigt, vereinbarte Gebühren unter Berücksichtigung von Marktveränderungen mit einer Frist von mindestens einem Monat schriftlich anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Anpassungen dient der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) (oder ein Nachfolgeindex). Der Indexwert des Monats, in dem der Vertrag geschlossen wurde, bildet den Referenzwert. Schwankungen von bis zu drei Prozent werden nicht berücksichtigt. Sobald dieser Schwellenwert nach oben oder unten überschritten wird, dient der erste Indexwert außerhalb der geltenden Spanne als neue Grundlage für die Neuberechnung. Anpassungen werden auf eine Dezimalstelle genau berechnet. Angekündigte Preisanpassungen haben keinen Einfluss auf bereits erteilte Aufträge.

7 Nutzungsrechte, geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

7.1  Alle von JTM digital in Papierform oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (einschließlich Angebote, Analysen, Gutachten, Expertisen) bleiben bis zur vollständigen Abwicklung des Auftrags geistiges Eigentum von JTM digital. Mit Ausnahme von Unterlagen, die in direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen, geht das Eigentum nach vollständiger Bezahlung und Abwicklung auf den Kunden über. Der Kunde erkennt die Rechte von JTM digital an den Unterlagen an, unabhängig davon, ob diese urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.

7.2  Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gewährt JTM digital dem Kunden eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, uneingeschränkte, unterlizenzierbare, übertragbare und abtretbare Lizenz zur Nutzung und Änderung des Werks in beliebiger Weise.

7.3  Diese Lizenz umfasst ohne Einschränkung das Recht, das in Auftrag gegebene Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, über kabelgebundene oder kabellose Netzwerke auszustrahlen, öffentlich vorzuführen, vorzutragen und bereitzustellen.

7.4  Stellt JTM digital dem Kunden Software oder andere Materialien zur Verfügung, die von Dritten lizenziert sind (z. B. Standardsoftware von Microsoft), gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.

7.5  Das vertrauensvolle Verhältnis zwischen dem Kunden und JTM digital erfordert strenge Vertraulichkeit. Jede Partei verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrags offenbarten vertraulichen Informationen zu schützen, sie ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags zu verwenden und sie nur insoweit zu vervielfältigen, wie dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erworben wurden.

7.6  JTM digital, seine Mitarbeiter und seine Kooperationspartner verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die sie während der Erbringung der Leistungen erhalten, vertraulich zu behandeln.

7.7  Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Geheimhaltungspflicht. Ausnahmen gelten nur, wenn die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde JTM digital ausdrücklich schriftlich von der Geheimhaltungspflicht entbunden hat.

8 Datenschutz

8.1  JTM digital ist der für die Verarbeitung aller im Rahmen dieses Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). JTM digital ist berechtigt, die vom Kunden zur Vertragserfüllung übermittelten personenbezogenen Daten zu verarbeiten, elektronisch zu speichern und Dritte als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO unter Einhaltung angemessener vertraglicher Garantien zu beauftragen.

8.2  Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Geheimhaltungspflicht. Ausnahmen gelten nur, wenn die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde JTM digital ausdrücklich schriftlich von der Geheimhaltungspflicht entbunden hat.  

8.3  JTM digital trifft unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit des Eintritts und der Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung gemäß den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Der Kunde erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass (sofern im Einzelfall keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt) die elektronische Kommunikation zwischen dem Kunden und JTM digital oder umgekehrt in unverschlüsselter Form erfolgt. Der Kunde erklärt, dass er sich der mit der Nutzung unverschlüsselter elektronischer Kommunikation verbundenen Risiken (insbesondere Zugriff, Vertraulichkeit, Veränderung von Nachrichten während der Übertragung) bewusst ist.

9 Rücktrittsrecht

9.1  Der Kunde kann per Einschreiben oder digital signierter E-Mail von einem Auftrag zurücktreten, wenn JTM digital die vereinbarte Frist ausschließlich aufgrund seines eigenen Verschuldens oder rechtswidrigen Verhaltens nicht einhält und die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist im Wesentlichen erfüllt, ohne dass der Kunde dafür haftet.

9.2  Auftragserhebungen durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JTM digital und sind nur in Verbindung mit dieser gültig. Sollte JTM digital der Stornierung zustimmen, ist es berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 Prozent des noch nicht in Rechnung gestellten Gesamtprojektwertes zusätzlich zu allen bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu berechnen.

10 Kündigung

10.1  Sofern nicht anders vereinbart (z. B. für bestimmte definierte Projekte oder Projektphasen), kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

10.2  JTM digital behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn:

      • eine Änderung der Gesetze, der Rechtsprechung oder anderer Vorschriften

      • eine Änderung der Umstände (einschließlich Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder der Unternehmensstruktur) die Fortsetzung des Auftrags rechtswidrig oder mit den berufsrechtlichen Vorschriften oder den Vorschriften zur Unabhängigkeit unvereinbar macht.

10.3 Bei Beendigung hat der Kunde JTM digital alle bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen zu erstatten und JTM digital alle daraus resultierenden Kosten zu ersetzen.

11. Haftung

11.1  JTM digital haftet für das vertragliche Ergebnis nur in dem nachstehend vereinbarten Umfang und haftet nicht für Zwischenberichte, Mitteilungen oder E-Mails, die während des Projekts ausgetauscht werden.

11.2  JTM digital haftet für Schäden nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, auch für die Handlungen von Subunternehmern.

11.3  JTM digital haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, indirekte Schäden oder rein finanzielle Schäden jeglicher Art.

11.4  Die Haftung von JTM digital ist auf den Auftragswert begrenzt, jedoch höchstens auf 100.000 EUR. Ein einzelner Schadensfall umfasst alle Ansprüche, die sich aus derselben Leistung ergeben. Bei mehreren Verstößen aufgrund desselben fachlichen Fehlers bleibt die Haftung auf den Auftragswert oder 100.000 EUR begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

11.5  Ist der Kunde der Ansicht, dass der potenzielle Schaden diese Grenze überschreiten könnte, wird JTM digital auf Verlangen und auf Kosten des Kunden versuchen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um dieses Risiko zu mindern.

11.6  Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Schadens und spätestens drei Jahre nach dem Ereignis, das den Anspruch begründet, gerichtlich geltend gemacht werden.

11.7  Beauftragt JTM digital einen Dritten mit der Erbringung von Dienstleistungen und informiert den Kunden darüber schriftlich, ist JTM digital von der Haftung befreit, außer bei eigenem nachweislichem Verschulden.

11.8  Die Haftung gegenüber anderen Parteien als dem Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn JTM digital der Offenlegung seiner Dokumente gegenüber Dritten zustimmt, entsteht gegenüber diesen Dritten keine Haftung. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen JTM digital geltend machen, hat der Kunde JTM digital vollständig zu entschädigen und schadlos zu halten.

12. Loyalität, Abwerbeverbot

12.1  Während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von sechs Monaten danach darf der Kunde keine Mitarbeiter von JTM digital, die an der Erfüllung dieses Vertrags beteiligt sind, einstellen oder anderweitig beschäftigen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR zu zahlen.

13. Schlussbestimmungen

13.1  JTM digital ist berechtigt, den Namen, das Logo, die Marke und eine allgemeine Projektbeschreibung des Kunden in seine Referenzliste aufzunehmen. Der Kunde erklärt sich bereit, nach vorheriger Benachrichtigung durch JTM digital angemessene Informationen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

13.2  Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesen AGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JTM digital nicht an Dritte übertragen. JTM digital kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des Kunden mit schuldbefreiender Wirkung auf verbundene Unternehmen übertragen.

13.3  JTM digital verwendet fortschrittliche Spam-Filter-Technologie. Dennoch kann eine Fehlklassifizierung von E-Mails nicht vollständig ausgeschlossen werden. JTM digital übernimmt daher keine Garantie dafür, dass alle E-Mails des Kunden den vorgesehenen Empfänger erreichen.

13.4  Für alle Streitigkeiten zwischen JTM digital GmbH und dem Kunden ist ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig.

13.5  Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.

13.6  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

13.7  Im Falle höherer Gewalt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, Embargos, staatliche Eingriffe, Stromausfälle, Transportausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Gesetzesänderungen, die nach Vertragsabschluss eintreten – ist JTM digital von seinen Leistungspflichten befreit, ohne dass dies einen Vertragsbruch darstellt. Solche Umstände rechtfertigen eine Verlängerung der Lieferfristen oder einen neuen Lieferplan.

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